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VEZ Digital / AGB AGB · B2B · GEGENÜBER UNTERNEHMERN

Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

Gültig für alle Leistungen von VEZ Digital gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher sind ausdrücklich ausgeschlossen.

CONTENT
  1. § 1 · Geltungsbereich
  2. § 2 · Vertragsschluss
  3. § 3 · Leistungsgegenstand
  4. § 4 · Keine Erfolgsgarantie
  5. § 5 · KI-/AI-Leistungen
  6. § 6 · Drittanbieter-Tools
  7. § 7 · Mitwirkungspflichten
  8. § 8 · Kundeninhalte
  9. § 9 · Projektablauf & Abnahme
  10. § 10 · Change Requests
  11. § 11 · Vergütung & Zahlung
  12. § 12 · Nutzungsrechte
  13. § 13 · Datenschutz & AVV
  14. § 14 · Vertraulichkeit
  15. § 15 · Referenzen
  16. § 16 · Mängel & Gewährleistung
  17. § 17 · Haftung
  18. § 18 · Laufzeit & Kündigung
  19. § 19 · Leistungspausen & Verzug
  20. § 20 · Zugangsdaten & Sicherheit
  21. § 21 · Herausgabe & Löschung
  22. § 22 · Schlussbestimmungen

Stand: Juni 2026

§ 1

Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen VEZ Digital / Adrian Wagner Simon Schuck GbR, Kurt-Schumacher-Straße 21, 04105 Leipzig („Anbieter“) und dem jeweiligen Auftraggeber („Kunde“) über Beratungs-, Konzeptions-, Strategie-, Design-, Entwicklungs-, Implementierungs-, Automatisierungs-, KI-, Content-, Website- und Betriebsleistungen.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter Leistungen in Kenntnis abweichender Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Individualvereinbarungen im jeweiligen Angebot, Statement of Work, Projektvertrag oder in einer schriftlichen Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.

§ 2

Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • a) beidseitige Unterzeichnung eines Angebots oder Projektvertrags,
  • b) ausdrückliche Annahme eines Angebots in Textform,
  • c) schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch den Anbieter, oder
  • d) Beginn der Leistungserbringung nach ausdrücklicher Beauftragung durch den Kunden.

(3) Anfragen über Websites, Projekt-Startsysteme, Formulare, Kalenderbuchungen, E-Mail, Social Media, Telefon oder sonstige Kommunikationswege stellen lediglich unverbindliche Erstkontakte dar und begründen noch kein Vertragsverhältnis.

(4) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, einen Auftrag anzunehmen.

§ 3

Leistungsgegenstand

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Statement of Work, Projektvertrag oder der Auftragsbestätigung.

(2) Der Anbieter kann insbesondere folgende Leistungen erbringen:

  • a) Strategie- und Digitalberatung,
  • b) Website-Konzeption und Website-Umsetzung,
  • c) Entwicklung digitaler Systeme, Automationen und KI-Workflows,
  • d) Aufbau und Optimierung von AI-Stacks,
  • e) Prozessanalyse und Prozessdokumentation,
  • f) Content-Strategie, Shortform-Content-Systeme und mascot-led Branding,
  • g) Lead-, Sales-, Outreach- und Conversion-Systeme,
  • h) Tool-Beratung und Implementierungsunterstützung,
  • i) Schulungen, Workshops und operative Unterstützung.

(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erbringt der Anbieter seine Leistungen als Dienstleistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer, rechtlicher, steuerlicher, marketingbezogener oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet.

(4) Werkleistungen, insbesondere konkret abgrenzbare Liefergegenstände wie Websites, Landingpages, Automations-Setups, Templates, Dashboards oder sonstige Build-Komponenten, gelten nur dann als geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich als konkrete Liefergegenstände bezeichnet sind.

(5) Aussagen des Anbieters zu möglichen Ergebnissen, Einsparungen, Reichweiten, Leads, Umsätzen, Rankings, Conversion Rates, Prozessverbesserungen oder sonstigen Erfolgen stellen nur unverbindliche Einschätzungen dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich garantiert werden.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und technische Dienstleister einzusetzen.

§ 4

Keine Erfolgs-, Umsatz-, Reichweiten- oder Performance-Garantie

(1) Der Anbieter schuldet keine bestimmten Ergebnisse, insbesondere keine bestimmten:

  • a) Umsätze,
  • b) Gewinne,
  • c) Leads,
  • d) Kundenanfragen,
  • e) Conversion Rates,
  • f) Website-Rankings,
  • g) TikTok-, Instagram-, LinkedIn-, YouTube- oder sonstigen Social-Media-Reichweiten,
  • h) Followerzahlen,
  • i) Werbeanzeigen-Performance,
  • j) Plattformfreigaben,
  • k) Kosteneinsparungen,
  • l) Automatisierungsquoten,
  • m) rechtlichen oder regulatorischen Freigaben.

(2) Plattformen, Algorithmen, Werbenetzwerke, Drittanbieter-Tools, Nutzerverhalten, Marktbedingungen und technische Rahmenbedingungen liegen außerhalb des vollständigen Einflussbereichs des Anbieters.

(3) Der Kunde erkennt an, dass digitale Strategien, KI-Systeme, Content-Systeme, Websites, Automationen und Marketingmaßnahmen von vielen externen Faktoren abhängen.

(4) Empfehlungen des Anbieters ersetzen keine eigenständige wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche, technische oder regulatorische Prüfung durch den Kunden.

§ 5

KI-/AI-Leistungen

(1) Soweit Leistungen künstliche Intelligenz, Large Language Models, Automationen, AI Agents, AI Workflows, Prompt-Systeme, Bild-, Video-, Text- oder Datenverarbeitungssysteme umfassen, gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen.

(2) KI-Systeme können fehlerhafte, unvollständige, veraltete, missverständliche oder rechtlich unzutreffende Ergebnisse erzeugen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-generierte Ergebnisse in jedem Einzelfall richtig, vollständig, aktuell, rechtlich zulässig oder für den konkreten Verwendungszweck geeignet sind.

(3) KI-generierte Inhalte, Texte, Skripte, Analysen, Empfehlungen, Prompts, Bilder, Videos, Automationsvorschläge oder sonstige Outputs sind vom Kunden vor Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe eigenverantwortlich zu prüfen.

(4) Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung, medizinische Beratung, Finanzberatung oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung. Soweit Inhalte rechtliche, steuerliche, medizinische, finanzielle oder regulatorische Aspekte berühren, dienen diese ausschließlich der allgemeinen Strukturierung und Vorbereitung.

(5) Der Kunde bleibt verantwortlich für alle Entscheidungen, Veröffentlichungen, Kampagnen, Freigaben, Produktclaims, Werbeaussagen, Datenschutzentscheidungen und die Nutzung von AI-Outputs.

(6) Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung dafür, dass AI-Outputs frei von Rechten Dritter, markenrechtlichen Konflikten, Urheberrechtsrisiken, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, wettbewerbsrechtlichen Risiken oder regulatorischen Einschränkungen sind, sofern keine gesonderte Prüfung ausdrücklich vereinbart wurde.

(7) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung von AI-Leistungen geeignete Drittanbieter-Tools, Modelle, APIs und Plattformen einzusetzen. Hierzu können insbesondere Anbieter aus den Bereichen KI, Hosting, Automatisierung, Datenverarbeitung, Analyse, Design, Bildgenerierung, Videogenerierung, Codegenerierung und Projektmanagement gehören.

(8) Soweit der Kunde sensible, vertrauliche, personenbezogene, mandatsbezogene, gesundheitsbezogene, rechtlich geschützte oder sonst besonders schutzwürdige Daten in AI-Systeme einbringen möchte, muss dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter abgestimmt werden. Der Anbieter ist berechtigt, die Verarbeitung solcher Daten abzulehnen oder nur unter gesonderten Schutzmaßnahmen durchzuführen.

§ 6

Drittanbieter-Tools, Plattformen und Accounts

(1) Der Anbieter kann zur Leistungserbringung Drittanbieter-Tools, Software, Plattformen, APIs, Cloud-Dienste, Hosting-Dienste, KI-Modelle, Analyse-Tools, Automatisierungsdienste, Design-Tools, Social-Media-Plattformen, CRM-Systeme oder sonstige externe Dienste einsetzen.

(2) Drittanbieter unterliegen eigenen Vertragsbedingungen, Datenschutzbestimmungen, Nutzungsrichtlinien, Verfügbarkeiten, Preismodellen und technischen Beschränkungen.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Änderungen, Sperrungen, Preisänderungen, API-Änderungen, Funktionsänderungen, Modelländerungen, Plattformrichtlinien, Account-Sperrungen oder sonstige Einschränkungen von Drittanbietern, soweit diese nicht vom Anbieter zu vertreten sind.

(4) Erforderliche Kundenaccounts, Lizenzen, API-Zugänge, Hostingpakete, Domains, Plug-ins, Drittanbieter-Tools, Werbebudgets oder sonstige externe Kosten sind vom Kunden zu tragen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten sicher zu verwahren, erforderliche Berechtigungen bereitzustellen und keine unzulässigen oder rechtswidrigen Inhalte über Drittanbieter-Tools verarbeiten zu lassen.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen anzupassen, wenn Drittanbieter-Tools verändert, eingeschränkt, eingestellt oder wirtschaftlich unzumutbar werden.

§ 7

Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Zugänge, Materialien, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig, vollständig, korrekt und in nutzbarer Form bereit.

(2) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit ausreichender Entscheidungsbefugnis.

(3) Sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist, gilt für Rückmeldungen, Freigaben und Entscheidungen des Kunden eine Frist von drei Werktagen ab Anforderung durch den Anbieter.

(4) Verzögert sich das Projekt aufgrund fehlender, verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand kann nach den vereinbarten oder üblichen Sätzen zusätzlich abgerechnet werden.

(5) Der Kunde ist verantwortlich für:

  • a) die inhaltliche Richtigkeit bereitgestellter Informationen,
  • b) die Rechtmäßigkeit bereitgestellter Inhalte, Marken, Logos, Bilder, Videos, Texte, Claims, Produktinformationen und Daten,
  • c) erforderliche Rechte, Lizenzen, Einwilligungen und Freigaben,
  • d) die Prüfung und Freigabe finaler Inhalte,
  • e) die Einhaltung branchenspezifischer Werbe-, Plattform-, Berufs-, Wettbewerbs- und Datenschutzvorgaben,
  • f) die Sicherung eigener Daten und Systeme.

(6) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte auf Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Schutzrechtsverletzungen zu prüfen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 8

Kundeninhalte, Claims und Freigaben

(1) Der Kunde versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte, Materialien, Daten, Marken, Produktinformationen, Bilder, Videos, Logos, Texte, Testimonials, Claims und sonstigen Materialien frei von Rechten Dritter sind oder der Kunde über die erforderlichen Rechte verfügt.

(2) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen, fehlerhaften oder unberechtigten Nutzung vom Kunden bereitgestellter Inhalte entstehen, sofern der Anbieter die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

(3) Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Datenschutzverstößen, Wettbewerbsverstößen, irreführender Werbung, unzulässiger Produktclaims oder branchenspezifischer Werbebeschränkungen.

(4) Bei sensiblen Branchen, insbesondere regulierten Produkten, Gesundheits-, Finanz-, Rechts-, Steuer-, Alkohol-, Tabak-, Nicotine-, Medizin-, Pharma-, Glücksspiel-, Erotik- oder sonstigen rechtlich beschränkten Bereichen, ist ausschließlich der Kunde für die rechtliche und regulatorische Zulässigkeit seiner Produkte, Aussagen, Kampagnen und Veröffentlichungen verantwortlich.

(5) Eine rechtliche Prüfung durch den Anbieter erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Auch dann ersetzt sie keine Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder sonst zuständigen Berufsangehörigen.

§ 9

Projektablauf, Freigaben und Abnahme

(1) Der Projektablauf richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Projektplan.

(2) Soweit der Anbieter Entwürfe, Konzepte, Designs, Texte, Websites, Automationen, Dashboards, Workflows, Skripte, Strategien oder sonstige Ergebnisse zur Freigabe vorlegt, hat der Kunde diese innerhalb der vereinbarten Frist zu prüfen.

(3) Änderungswünsche, Korrekturen oder Beanstandungen müssen konkret, nachvollziehbar und in Textform mitgeteilt werden.

(4) Soweit Werkleistungen vereinbart sind, wird der Anbieter dem Kunden die jeweilige Leistung zur Abnahme bereitstellen.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, abnahmefähige Werkleistungen abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

(6) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:

  • a) der Kunde die Leistung ausdrücklich freigibt,
  • b) der Kunde die Leistung produktiv nutzt, veröffentlicht oder gegenüber Dritten verwendet,
  • c) der Kunde nicht innerhalb von sieben Werktagen nach Bereitstellung konkrete wesentliche Mängel in Textform rügt, oder
  • d) der Kunde die Abnahme ohne berechtigten Grund verweigert.

(7) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(8) Nach Abnahme gewünschte Änderungen, Erweiterungen, Umstrukturierungen, zusätzliche Korrekturschleifen oder neue Anforderungen gelten als Change Requests und sind gesondert zu vergüten.

(9) Sofern im Angebot keine andere Anzahl festgelegt ist, ist eine Korrekturschleife enthalten. Weitere Korrekturschleifen werden nach Aufwand abgerechnet.

§ 10

Change Requests

(1) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs gelten als Change Request.

(2) Change Requests können insbesondere sein:

  • a) zusätzliche Seiten, Funktionen, Automationen oder Integrationen,
  • b) Änderungen an bereits freigegebenen Konzepten, Designs, Texten oder Strukturen,
  • c) neue Anforderungen nach Projektbeginn,
  • d) zusätzliche Meetings, Workshops oder Abstimmungen,
  • e) Anpassungen aufgrund von Drittanbieter-Änderungen,
  • f) zusätzliche Korrekturrunden,
  • g) Umstellungen von Tools, Plattformen oder Zielsetzungen.

(3) Der Anbieter wird dem Kunden auf Wunsch die voraussichtlichen Auswirkungen auf Vergütung, Zeitplan und Leistungsumfang mitteilen.

(4) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Change Requests ohne gesonderte Vereinbarung umzusetzen.

(5) Setzt der Anbieter einen Change Request auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden um, ist der hierdurch entstehende Mehraufwand zusätzlich zu vergüten.

§ 11

Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.

(2) Mögliche Vergütungsmodelle sind insbesondere:

  • a) Festpreis für klar definierte Leistungen,
  • b) Time & Material nach Stunden- oder Tagessätzen,
  • c) Retainer für laufende Betreuung, Beratung, Betrieb oder Co-Operation,
  • d) Meilensteinvergütung,
  • e) hybride Modelle aus Setup-Fee, Retainer und erfolgsabhängigen Bestandteilen, sofern ausdrücklich vereinbart.

(3) Alle Beträge verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(4) Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Projektbeginn ein Vorschuss in Höhe von 50 % der vereinbarten Projektvergütung fällig.

(5) Restzahlungen erfolgen nach Meilensteinen, nach Abnahme oder nach Leistungserbringung gemäß Angebot.

(6) Retainer, laufende Betreuung, Betrieb, Wartung, Content-Produktion oder sonstige Dauerschuldverhältnisse werden monatlich im Voraus berechnet.

(7) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(8) Skonto wird nicht gewährt, sofern es nicht ausdrücklich vereinbart ist.

(9) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucher beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen nach § 288 Abs. 2 BGB neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(10) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen. Projektfristen verschieben sich entsprechend.

(11) Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen, Schäden oder Nachteile, die aus einer berechtigten Leistungsaussetzung wegen Zahlungsverzugs entstehen.

§ 12

Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält an den final übergebenen und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den im Angebot vereinbarten Zweck.

(2) Eine Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich im Angebot vereinbart ist.

(3) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungs-, Verwertungs- und Eigentumsrechte beim Anbieter.

(4) Der Kunde darf Arbeitsergebnisse vor vollständiger Zahlung nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters veröffentlichen, nutzen, bearbeiten, vervielfältigen oder Dritten zugänglich machen.

(5) Wiederverwendbare Bestandteile des Anbieters bleiben Eigentum des Anbieters. Dazu gehören insbesondere:

  • a) Frameworks,
  • b) Methoden,
  • c) Templates,
  • d) Prompt-Systeme,
  • e) Eval-Sets,
  • f) Automationslogiken,
  • g) Code-Bausteine,
  • h) Designsysteme,
  • i) interne Workflows,
  • j) Strategiemodelle,
  • k) Datenbankstrukturen,
  • l) Agentenlogiken,
  • m) Schulungsunterlagen,
  • n) Know-how,
  • o) Prozesse und Konzepte, die nicht ausschließlich individuell für den Kunden erstellt wurden.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, solche wiederverwendbaren Bestandteile auch für andere Kunden, eigene Produkte, interne Systeme oder künftige Projekte zu verwenden.

(7) Rohdateien, offene Projektdateien, interne Notizen, Prompt-Versionen, Zwischenergebnisse, Quellcodes, Arbeitsdateien, Datenbankvorlagen oder Systemdokumentationen werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(8) Open-Source-Komponenten und Drittanbieter-Bestandteile unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Lizenzbedingungen bei Nutzung zu beachten.

(9) An vom Kunden bereitgestellten Materialien verbleiben die Rechte beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte ein.

§ 13

Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze einzuhalten.

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab.

(3) Ohne erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrag ist der Anbieter nicht verpflichtet, personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden zu verarbeiten.

(4) Der Kunde bleibt Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne, soweit der Anbieter personenbezogene Daten nach Weisung des Kunden verarbeitet.

(5) Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung, die Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen, erforderliche Einwilligungen, Rechtsgrundlagen, Löschfristen und sonstige Pflichten des Verantwortlichen.

(6) Der Anbieter wird personenbezogene Daten nur im zur Leistungserbringung erforderlichen Umfang verarbeiten.

(7) Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern, Drittanbieter-Tools, Cloud-Diensten, AI-Anbietern oder Automatisierungsdiensten wird, soweit erforderlich, im Auftragsverarbeitungsvertrag oder in einer gesonderten Liste geregelt.

(8) Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO sowie Berufsgeheimnisse, Mandantendaten, Gesundheitsdaten, Beschäftigtendaten oder sonst besonders sensible Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist.

(9) Der Anbieter ist berechtigt, die Verarbeitung besonders sensibler Daten abzulehnen, wenn keine ausreichenden Schutzmaßnahmen, Rechtsgrundlagen oder Weisungen vorliegen.

§ 14

Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Vertragsdurchführung zu verwenden.

(2) Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Strategien, Kundendaten, Zugangsdaten, technische Informationen, Angebote, Preise, Konzepte, Projektunterlagen, interne Prozesse, Datenbanken, AI-Workflows, Prompts, Tools, nicht veröffentlichte Inhalte und sonstige Informationen, deren Vertraulichkeit erkennbar ist.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • a) öffentlich bekannt sind,
  • b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
  • c) rechtmäßig von Dritten erlangt wurden,
  • d) unabhängig entwickelt wurden, oder
  • e) aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

(4) Die Vertraulichkeitspflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort. Geschäftsgeheimnisse sind darüber hinaus so lange vertraulich zu behandeln, wie sie Geschäftsgeheimnisse sind.

(5) Der Anbieter darf vertrauliche Informationen an Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer und technische Dienstleister weitergeben, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist und diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

§ 15

Referenzen und Eigenwerbung

(1) Der Anbieter darf den Kunden nur dann mit Namen, Logo oder Projektbeschreibung öffentlich als Referenz nennen, wenn der Kunde zuvor zugestimmt hat.

(2) Eine Zustimmung kann im Angebot, im Projektvertrag, per E-Mail oder nach Projektabschluss erteilt werden.

(3) Ohne gesonderte Zustimmung darf der Anbieter Projekterfahrungen anonymisiert und ohne Rückschluss auf den Kunden für interne Zwecke, Angebotsverbesserung, Methodik, Qualitätssicherung und Portfolioentwicklung verwenden.

(4) Case Studies, Screenshots, konkrete Ergebnisse, Leistungsdaten, Kundennamen, Logos oder vertrauliche Projektdetails dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden veröffentlicht werden.

§ 16

Mängel und Gewährleistung bei Werkleistungen

(1) Für ausdrücklich vereinbarte Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Ein Mangel liegt nur vor, wenn die vereinbarte Beschaffenheit wesentlich von der tatsächlich gelieferten Leistung abweicht.

(3) Kein Mangel liegt insbesondere vor bei:

  • a) bloßen Geschmacksfragen,
  • b) nachträglichen Änderungswünschen,
  • c) Änderungen von Plattformen, Browsern, APIs, Algorithmen oder Drittanbieter-Tools,
  • d) fehlerhaften Kundendaten,
  • e) unzureichender Mitwirkung des Kunden,
  • f) Änderungen durch den Kunden oder Dritte,
  • g) fehlender Kompatibilität mit nicht vereinbarten Systemen,
  • h) Performance-Erwartungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

(4) Der Kunde hat Mängel unverzüglich, konkret und nachvollziehbar in Textform zu rügen.

(5) Der Anbieter ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Anbieter.

(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(7) Bei digitalen Systemen, Automationen, Websites und KI-Workflows kann eine vollständige Fehlerfreiheit nicht garantiert werden.

§ 17

Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(5) Soweit rechtlich zulässig, ist die Haftung der Höhe nach auf die vom Kunden für den betroffenen Auftrag tatsächlich gezahlte Nettovergütung begrenzt. Bei laufenden Retainern ist die Haftung auf die Nettovergütung der letzten drei Monate vor Schadenseintritt begrenzt.

(6) Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. § 309 Nr. 7 BGB zeigt insbesondere, dass Haftung für Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und grobes Verschulden nicht pauschal ausgeschlossen werden darf.

(7) Der Anbieter haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden, Datenverluste, Betriebsunterbrechungen, Plattform-Sperrungen, Account-Sperrungen, Drittanbieter-Ausfälle, algorithmische Änderungen, Reichweitenverluste oder Ansprüche Dritter, soweit nicht nach den vorstehenden Absätzen zwingend gehaftet wird.

(8) Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Datensicherungen, Backups, Zugriffskontrollen und Sicherheitsmaßnahmen für seine Systeme vorzuhalten.

(9) Bei Datenverlust haftet der Anbieter nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, soweit nicht nach den vorstehenden Absätzen zwingend gehaftet wird.

§ 18

Laufzeit und Kündigung

(1) Verträge mit einmaligem oder projektbezogenem Leistungsumfang enden mit vollständiger Leistungserbringung und Zahlung.

(2) Dauerschuldverhältnisse, insbesondere Retainer, laufende Betreuung, Betrieb, Wartung, Content-Produktion oder Support, können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn:

  • a) der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug bleibt,
  • b) der Kunde wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt,
  • c) der Kunde rechtswidrige Inhalte, Daten oder Zwecke verfolgt,
  • d) die weitere Zusammenarbeit aufgrund des Verhaltens des Kunden unzumutbar ist,
  • e) Drittanbieter- oder Plattformbedingungen die weitere Leistungserbringung unmöglich oder unzumutbar machen.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform. E-Mail genügt.

(6) Bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Bereits gezahlte Vorschüsse werden mit erbrachten Leistungen und angefallenem Aufwand verrechnet.

§ 19

Leistungspausen, Verzug und Projektstopp

(1) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungs-, Zahlungs- oder Freigabepflichten nicht rechtzeitig nach, ist der Anbieter berechtigt, das Projekt zu pausieren.

(2) Projektfristen, Deadlines und Liefertermine verschieben sich entsprechend der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

(3) Entsteht durch die Verzögerung zusätzlicher Aufwand, kann dieser gesondert abgerechnet werden.

(4) Reagiert der Kunde über einen Zeitraum von mehr als 14 Kalendertagen trotz Aufforderung nicht auf notwendige Rückfragen, Freigaben oder Mitwirkungshandlungen, darf der Anbieter den aktuellen Leistungsstand abrechnen und das Projekt bis zur Mitwirkung pausieren.

(5) Reagiert der Kunde über einen Zeitraum von mehr als 30 Kalendertagen trotz Aufforderung nicht, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

§ 20

Zugangsdaten, Sicherheit und Kundensysteme

(1) Der Kunde stellt erforderliche Zugänge nur im notwendigen Umfang bereit.

(2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Zugangsdaten dauerhaft zu speichern.

(3) Der Kunde bleibt verantwortlich für die Sicherheit seiner Accounts, Systeme, Domains, Hostingzugänge, Social-Media-Profile, Werbekonten, E-Mail-Konten, CRM-Systeme und sonstigen Plattformen.

(4) Der Kunde hat nach Projektende oder bei Personalwechseln eigenverantwortlich Passwörter zu ändern, Zugänge zu entziehen und Berechtigungen zu prüfen.

(5) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus unzureichender Zugriffssicherung, fehlenden Backups, unsicheren Passwörtern, fehlender Zwei-Faktor-Authentifizierung oder Zugriffen Dritter entstehen, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.

§ 21

Herausgabe und Löschung von Daten

(1) Nach Vertragsende wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden vereinbarte finale Arbeitsergebnisse herausgeben, soweit diese vollständig bezahlt wurden.

(2) Eine Herausgabe von Rohdaten, Arbeitsdateien, internen Notizen, Prompt-Versionen, Zwischenständen, Quellcodes oder Systemlogiken erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht oder zurückgegeben.

(4) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

(5) Der Anbieter darf anonymisierte oder aggregierte Erkenntnisse aus Projekten zur Verbesserung eigener Methoden, Prozesse, Frameworks und Systeme nutzen, sofern keine Rückschlüsse auf den Kunden, personenbezogene Daten oder vertrauliche Informationen möglich sind.

§ 22

Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung ist Leipzig, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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